Für Herstellungsbeiträge muss grundsätzlich ein aufwandsdeckender Beitragssatz festgesetzt werden. Eine bewusste Finanzierungsentscheidung, mit der auf eine eigentlich mögliche Aufwandsdeckung durch Beiträge – etwa aus sozialpolitischen Gründen oder auf Grund einer Fehleinschätzung zur Aufwandsdeckung – ...
VG Halle: Für Herstellungsbeiträge ist aufwandsdeckender Beitragssatz festzulegen
Deckungsquote von unter 20 Prozent bei Abwasserbeiträgen nicht zulässig
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