Wenn eine Kiesgrube im Hochwasserfall als Rückhaltefläche dienen soll, kann sie nicht wieder verfüllt werden – auch wenn dadurch Eigentumsrechte eingeschränkt werden. So urteilte aktuell das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 2 K 7385/15 vom 15.08.207). In diesem Fall wollte die Klägerin erreichen, dass sie eine ...
VG Köln: Hochwasserschutz wichtiger als Eigentumsrechte
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