VG Köln: Kein Bestandsschutz hinsichtlich der Abwasserüberlassungspflicht

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Ein Grundstückseigentümer kann sich hinsichtlich der Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser nicht auf einen Bestandsschutz berufen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 14 L 2353/14 vom 27.02.2015) hervor. Der Eigentümer benötigt eine Freistellung durch die Stadt oder ...

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