Das Verwaltungsgericht (VG) München hat einen Antrag abgelehnt, mit dem sich eine Umweltschutzorganisation gegen den Bau eines Landschaftssees in einem für die bayerische Landesgartenschau anzulegenden Park richtet. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten beider Beigeladener, und der Streitwert wird auf 17.500 Euro festgesetzt, beschloss das VG....
VG lehnt Antrag ab, der sich gegen Bau eines Landschaftssees für Landesgartenschau richtet
See als künstliches, nach unten abgedichtetes Gewässer geplant
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