Grundstücke, die aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Umstände nicht abwasserrelevant nutzbar sind, sind nicht bevorteilt. So entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az.: 9 A 208/16 vom 05.04.2017), das zugunsten des Klägers ausfiel. Im vorliegenden Fall klagte der ...
VG Magdeburg: Grundstücke, bei denen kein Abwasser anfällt, sind nicht bevorteilt
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