VG München: Grundstückseigentümer haben mit Widerspruch gegen Wassergebühren Erfolg

Satzung mangels Deckungsgleichheit des räumlichen Geltungsbereichs nichtig

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Vor dem Verwaltungsgericht (VG) München hatten Grundstückseigentümer, die sich mit einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Heranziehung zu Wassergebühren durch ihren kommunalen Wasserversorger gerichtet hatten, Erfolg. Das Gericht ordnete mit Beschluss vom 18. Januar 2022 (Aktenzeichen: M ...

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