Es verstößt nicht gegen das Zitiergebot des schleswig-holsteinischen Landesverwaltungsgesetzes (LVwG), wenn in der Präambel einer Ausbaubeitragssatzung die §§ 4 der Gemeindeordnung (GO) sowie 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes insgesamt und nicht absatzgenau zitiert werden. So lautet einer ...
VG Schleswig: GO und KAG können insgesamt und müssen nicht absatzgenau zitiert werden
Urteil befasst sich mit Kosten der Straßenentwässerung
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