Beim Betrieb einer großen Schweinezuchtanlage ist vom Eintrag eutrophierenden Stickstoffverbindungen auszugehen. Das geht aus einem Beschluss in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hervor, mit dem das Verwaltungsgericht Schwerin die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen des BUND-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheide wiederhergestellt hat. Nach Auffassung des Gerichts bestehen nach summarischer Prüfung gegenwärtig ernstliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des genehmigten Vorhabens im Landkreis Nordwestmecklenburg....
VG Schwerin: Bei Großstall von Stickstoffeintrag auszugehen
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