Unter anderem weil ein Unternehmen seiner Pflicht zur Eigenkontrolle von Abwasserleitungen nicht nachgekommen ist, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen eine Sanierungsanordnung bestätigt. In dem Fall sei eine Gefahr aufgetreten, zu deren Abwendung die regelmäßigen Dichtigkeitsprüfungen vorgeschrieben waren, ...
VG Sigmaringen betont Bedeutung der Eigenkontrolle von Abwasserleitungen
Unkontrolliertes Leitungsnetz stellt gefährlichen Zustand dar
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