Cross-Border-Leasing-Verträge über das öffentliche Kanalnetz sind Maßnahmen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und damit Umweltinformationen. Denn sie enthalten Regelungen über die Betreiberpflichten, deren Verletzung sich auf die Umweltbestandteile Wasser und Boden auswirken kann. Mit dieser ...
VG Stuttgart: CBL zum Kanalnetz sind Umweltinformationen
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