Das Verwaltungsgericht Trier hat die immissionsschutzrechtliche Anordnung der Stilllegung einer Entwässerungsteichanlage bestätigt. Das Betreiben der Anlage sei unerlaubt fortgeführt worden, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (Aktenzeichen: 9 K 3913/19.TR vom 04.03.2020). Die Klägerin wandte ...
VG Trier bestätigt Stilllegung einer Entwässerungsteichanlage
Anlage für Schlämme aus Kanalreinigung ohne Genehmigung weiterbetrieben
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