Verwaltungsmaßnahmen, etwa auf Grundlage der Landesdüngeverordnung, sind abzuwarten, bevor um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht werden kann. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier den Eilantrag der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs auf Feststellung, dass die Bewirtschaftung ihrer ...
VG Trier lehnt Eilantrag gegen Landesdüngeverordnung ab
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