VG Trier weist Klage eines Landwirts gegen rheinland-pfälzische LDDV als unzulässig ab

Betriebsflächen liegen fast vollständig in „gefährdeten Gebieten“

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Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat die Klage eines Landwirts auf Feststellung, dass die Bewirtschaftung seiner landwirtschaftlichen Flächen nicht den Restriktionen der rheinland-pfälzischen Landesdüngeverordnung (LDÜV) unterworfen ist, am 3. Juli als unzulässig abgewiesen (AZ: 9 K 1129/20.TR). Wie aus einer ...

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