Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat die Klage eines Landwirts auf Feststellung, dass die Bewirtschaftung seiner landwirtschaftlichen Flächen nicht den Restriktionen der rheinland-pfälzischen Landesdüngeverordnung (LDÜV) unterworfen ist, am 3. Juli als unzulässig abgewiesen (AZ: 9 K 1129/20.TR). Wie aus einer ...
VG Trier weist Klage eines Landwirts gegen rheinland-pfälzische LDDV als unzulässig ab
Betriebsflächen liegen fast vollständig in „gefährdeten Gebieten“
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -