VGH: Abflusslose Gruben ersetzten keinen Anschluss an Entwässerungseinrichtung

„Zwanzigjährige Festsetzungsfrist nicht zu beanstanden“

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Die Tatsache, dass ein Grundstück bebaut ist oder bebaut werden kann, führt nicht zwingend zu dem Schluss, dass dann eine entsprechende öffentliche Entwässerungsanlage für die gesamte Abwasserentsorgung zur Verfügung stehen müsste. Unter anderem mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ...

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