Erhebt ein Kläger Ansprüche auf eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung, handelt sich dabei um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, die vor den Verwaltungsgerichten auszutragen ist. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hervor. Die ordnungsgemäße Straßenentwässerung sei bereits selbst öffentlich-rechtlicher Natur....
VGH: Anspruch auf Straßenentwässerung ist öffentlich-rechtliche Streitigkeit
Straßenbaulastträger zur Beseitigung von Niederschlagswasser verpflichtet
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