VGH: Augsburg muss Bürgerbegehren zu Energie, Wasser und Verkehr zulassen

Generalisierende Fragestellung zu den drei Versorgungsbereichen zulässig

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Zielt ein Bürgerbegehren darauf ab, dass die drei Versorgungsbereiche Energie, Wasser und Verkehr weiterhin im Eigentum der Stadt verbleiben sollen, ist es kein Grund für die Ablehnung des Begehrens, dass eine Privatisierung der Wasserversorgung aktuell nicht beabsichtigt ist. Vielmehr kann ein für alle Unternehmen ...

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