Ein Hausbrunnen muss den Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entsprechen, auch wenn sein Wasser nicht getrunken wird. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 20 CS 16.1930 vom 07.11.2016). Der Antragsteller wandte sich gegen eine behördliche ...
VGH Bayern: Hausbrunnen muss der Trinkwasserverordnung entsprechen
Einzige Quelle der Wasserversorgung und keine zusätzliche Eigenversorgung
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