VGH Bayern: Hausbrunnen muss der Trinkwasserverordnung entsprechen

Einzige Quelle der Wasserversorgung und keine zusätzliche Eigenversorgung

|
|

Ein Hausbrunnen muss den Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entsprechen, auch wenn sein Wasser nicht getrunken wird. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 20 CS 16.1930 vom 07.11.2016). Der Antragsteller wandte sich gegen eine behördliche ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -