VGH: Beitragsbescheid vor Inanspruchnahme von Rechtsschutz abzuwarten

Beschluss zu Erschließung, die durch Eigentümer erfolgen sollte

Grundsätzlich ist es einem Beitragspflichtigen zuzumuten, dass er den Erlass eines Erschließungsbeitragsbescheids abwartet, bevor er Rechtsschutz in Anspruch nimmt. Für eine vorbeugende negative Feststellungsklage fehlt es daher im Regelfall an dem erforderlichen qualifizierten Rechtsschutzinteresse, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

In dem behandelten Fall begehrten die klagenden Grundstückseigentümer die Feststellung, dass sie für ihr Grundstück nicht zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind, heißt es in dem Beschluss zum Sachverhalt. Das Grundstück der Kläger liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1983. Zwischen den Beteiligten bestand Einigkeit, dass die Erschließung des Gebiets nicht durch die beklagte Gemeinde, sondern durch die damaligen Eigentümer erfolgen sollte.

Lesen Sie hier, wie es in dem Fall weiterging und wie der VGH seine Entscheidung begründet:...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

- Anzeige -