Die Gemeinde regelt durch Satzung, in welcher Weise und Zusammensetzung ihr das Abwasser zu überlassen ist – diese Regelung des Landeswassergesetzes gilt nach einem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg auch für Niederschlagswasser. Niederschlagswasser, das dezentral ...
VGH: Überlassungspflicht für Abwasser gilt auch für Niederschlagswasser
Voraussetzungen für eine dezentrale Beseitigung sind nachzuweisen
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