Die Regelung in einer Wasserversorgungssatzung (WVS), nach der der Eigentümer Gebührenschuldner ist, erlaubt es nicht, einen Grundstücksnutzer, der sich nur als Eigentümer oder Anschlussnehmer geriert, zur Gebührenschuld heranzuziehen. Diese Feststellung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem ...
VGH: Eigentümer, nicht Grundstücksnutzer ist zu Gebührenschuld heranzuziehen
Ausschlaggebend ist die Eintragung im Grundbuch
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