VGH: Gelder für Hochwasserschäden sind auf bezeichneten Zweck begrenzt

Widerruf eines Bewilligungsbescheids über Soforthilfe bestätigt

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Der Bayerische Verwaltungsgericht hat betont, dass Hilfsgelder für Hochwasserschäden auf den bezeichneten Zweck begrenz sind. So fördere das bayerische Zuschussprogramm Wohngebäude Hochwasser 2016 im Landkreis Rottal-Inn ausschließlich überwiegend zu Wohnzwecken selbstgenutzte Gebäude, heißt es in einem ...

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