Ein schlechter Gesundheitszustand oder ein hohes Alter des Abgabenschuldners sind keine Gründe, die der Heranziehung als Gesamtschuldner für Abwassergebühren entgegenstehen. Zunächst einmal geben sie nur Anlass zu Ermessenserwägungen, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ...
VGH: Gemeinde bestimmt Gesamtschuldner für Abwassergebühren nach Ermessen
Hohes Alter steht Heranziehung als Gesamtschuldner nicht entgegen
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