Die Regelung im Kommunalabgabengesetz, dass eine Abgabensatzung rückwirkend ersetzt werden kann, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Diese Feststellung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Bezug auf das hessische Kommunalabgabengesetz in einem Urteil getroffen (Az.: 5 A 1027/13 vom 29.04.2014), gegen ...
VGH Hessen: Abgabensatzung kann rückwirkend ersetzt werden
Regelung im KAG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
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