Die Konzessionsabgabe, die in dem Pacht- und Dienstleistungsentgelt enthalten ist, darf nicht auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil entschieden, mit dem er die Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Wassergebühren durch die Stadt Kassel für ...
VGH Hessen: Konzessionsabgabe darf nicht in Wasser-Gebührensatz eingehen
Wassergebührenbescheide der Stadt Kassel sind rechtswidrig
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -