Naturnah ausgestaltete Regenrückhalteanlagen können bei einer Bilanz der Eingriffe in die Natur als ausgleichende Maßnahmen angesehen werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Hessen hervor, gegen das die Revision nicht zugelassen worden ist (Aktenzeichen: 4 C 1041/16.N vom 08.05.2018). Den ...
VGH Hessen: Regenwasserversickerung als Ausgleichsmaßnahme geeignet
Anlagen tragen zur Neubildung von Grundwasser bei
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