Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteilen vier Normenkontrollanträge gegen die hessische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung abgelehnt. Die mit den angegriffenen Regelungen verbundenen Einschränkungen des Einsatzes von Düngemitteln seien im Hinblick auf das hochrangige Schutzgut Wasser zumutbar und damit verhältnismäßig, so der VGH, der die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen hat.
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