VGH Hessen: Schutzgut Wasser rechtfertigt Einschränkungen beim Düngemittel-Einsatz

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteilen vier Normenkontrollanträge gegen die hessische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung abgelehnt. Die mit den angegriffenen Regelungen verbundenen Einschränkungen des Einsatzes von Düngemitteln seien im Hinblick auf das hochrangige Schutzgut Wasser zumutbar und damit verhältnismäßig, so der VGH, der die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen hat.

Den Artikel lesen Sie hier: ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

- Anzeige -