VGH: Höhe der Erschließungsbeiträge in der Regel kein überwiegender privater Belang

Abweisung von Klage u.a. gegen Zusatzkosten der Entwässerung bestätigt

Das Interesse von Grundstückeigentümern, in Folge der Planung nicht zu höheren Erschließungsbeiträgen herangezogen zu werden, ist in der Regel kein überwiegender privater Belang, der dem öffentlichen Interesse an der Aufstellung eines Bebauungsplans entgegensteht. Diese Feststellung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Beschluss getroffen, mit dem die  Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg abgelehnt hat. Die Frage einer übermäßigen finanziellen Belastung der Anlieger nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sei aber im späteren Erschließungsbeitragsverfahren im Rahmen des Gebots der Erforderlichkeit zu prüfen, heißt es in dem Beschluss des VGH.

Den Artikel lesen Sie hier: ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

- Anzeige -