VGH Mannheim: Gebühren sind bei rückwirkend erlassener Satzung nicht mit Prognose zu kalkulieren

Grundlage sind tatsächliche Betriebsergebnisse

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Wird eine unwirksame Abwassergebührensatzung rückwirkend durch eine neue Satzung ersetzt, sind die Gebührensätze nicht im Wege einer Prognose, sondern auf Grundlage der tatsächlichen Betriebsergebnisse zu kalkulieren. Das gilt, wenn diese Ist-Werte im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses feststehen oder ermittelt werden können, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

Über den Beschluss berichten wir hier ausführlich: ...

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