Mit dem Thema der Gleichbehandlung bei den Abwassergebühren hat sich der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof befasst. Der Umstand, dass entgegen den satzungsrechtlichen Vorgaben kleinere Bäckereibetriebe bei der Erhebung von Abwassergebühren nicht zu einem Starkverschmutzungszuschlag herangezogen werden, ...
VGH Mannheim: Keine „Gleichbehandlung im Unrecht“ bei Abwassergebühren
Keine Bedenken gegen Starkverschmutzungszuschlag für Großbetrieb
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -