Ein Abwasserentsorger kann auf eine Dichtheitsprüfung für einen privaten Abwasseranschluss von 1972 bestehen, auch wenn zum Zeitpunkt des Baus dieser Leitung solch eine Überprüfung noch keine Pflicht war. Das stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) in einem aktuellen Beschluss fest ...
VGH München: Dichtheitsprüfung für alten Abwasseranschluss kann verlangt werden
Kläger: „Rohre sind durch Ablagerungen abgedichtet“
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