VGH München: Eigentümer muss öffentliche Leitungen nicht auf seinem Gelände dulden

Rechtstreit um falsch verlegte Wasser- und Abwasserrohre

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Ein Eigentümer muss rechtswidrige Wasserleitungen nicht über längere Zeit auf seinem Grundstück dulden. So entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) und verpflichtete eine Gemeinde somit, die betroffenen Leitungen zu verlegen (Aktenzeichen: 4 CE 18.2597 vom 08.03.2019). Die Beschwerde der ...

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