Der Eigentümer eines Fischteichs muss diesen nicht weiter wie bisher unterhalten und mit Wasser befüllen, wenn er die Fischzucht aufgibt. Dies überschreitet die Grenze der Belastbarkeit gemäß den Bestimmungen des Grundgesetzes zum Eigentum. So urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) in einem ...
VGH München: Nach Aufgabe von Fischzucht muss Teich nicht wieder befüllt werden
Anordnung des Landratsamts überschreitet Grenze der Belastbarkeit
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