Entscheidet die Behörde in einem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren ohne Grundstücksverzeichnis, liegt ein Bestimmtheitsmangel des Verwaltungsakts vor. Denn es zählt zu den Grundpflichten einer Planfeststellungsbehörde, sich mit den Auswirkungen auf alle von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke ...
VGH: Planfeststellungsverfahren ohne Grundstücksverzeichnis ist fehlerhaft
Bestimmtheitsmangel in ergänzendem Verwaltungsverfahren zu korrigieren
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