Die Trinkwasserversorgung zu sichern stellt einen öffentlichen Belang ersten Ranges dar. Diesen Grundsatz hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil bekräftigt, mit dem der VGH den Antrag eines Landwirts, auf dessen Grundstück sich ein Wasserschutzgebiet zum ...
VGH: Sicherung des Trinkwassers ist öffentlicher Belang ersten Ranges
Landwirt muss Ausweitung eines Schutzgebietes hinnehmen
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