VGH: Übergabe der Abgabenhoheit auf Zweckverband bedarf Regelung in Satzung

Stadt, die Mitglied in Abwasserzweckverband ist, darf Gebühren erheben

Soll die Abgabenhoheit auf einen Abwasserzweckverband übertragen werden, so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Regelung in der Verbandssatzung. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem unanfechtbaren Beschlussfestgestellt. In dem behandelten Fall ist die Klägerin Grundstückseigentümerin im Gebiet der beklagten Stadt, die Mitglied eines Abwasserzweckverbands ist. Auf der Grundlage ihrer Abwassersatzung (AbwS) zog die Stadt die Eigentümerin zu Schmutzwassergebühren heran, gegen die sich die Eigentümerin vor allem mit der Begründung wehrte, die Stadt selbst dürfe keien Gebühren erheben. ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

- Anzeige -