Soll die Abgabenhoheit auf einen Abwasserzweckverband übertragen werden, so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Regelung in der Verbandssatzung. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem unanfechtbaren Beschlussfestgestellt. In dem behandelten Fall ist die Klägerin Grundstückseigentümerin im Gebiet der beklagten Stadt, die Mitglied eines Abwasserzweckverbands ist. Auf der Grundlage ihrer Abwassersatzung (AbwS) zog die Stadt die Eigentümerin zu Schmutzwassergebühren heran, gegen die sich die Eigentümerin vor allem mit der Begründung wehrte, die Stadt selbst dürfe keien Gebühren erheben. ...
VGH: Übergabe der Abgabenhoheit auf Zweckverband bedarf Regelung in Satzung
Stadt, die Mitglied in Abwasserzweckverband ist, darf Gebühren erheben
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