Ein Zuleitungskanal ist kein Teil einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss getroffen (Aktenzeichen: 20 ZB 18.207 vom 28.03.2019). Ob ein bestehender Kanal Teil einer öffentlichen ...
VGH: Zuleitungskanal ist kein Teil einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung
Widmung ergibt sich häufig nur aus einer Betrachtung der Gesamtumstände
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