Die vollständige Zweckbindung der Einnahmen aus der Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts ist bundesweit einmalig. Die Mittel dürfen nur zum Schutz der Gewässer im Land verwendet werden und versickern nicht im allgemeinen Haushalt. Dies sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) ...
„Vollständige Zweckbindung des Wassercents“
Rheinland-Pfalz
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