Vollstreckungsantrag der DUH zum Nitrat-Aktionsprogramm erfolglos

OVG: Nicht festzustellen, dass Bundesrepublik Umsetzung verweigert

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt, der im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz der Gewässer vor Nitratbelastung stand. Das ist Inhalt eines unanfechtbaren Beschlusses, den das OVG Ende April in einer Mitteilung vorgestellt hat (Aktenzeichen: 20 F 4/26.AK vom 22.4.2026).

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Bundesrepublik Deutschland mit Urteil vom 08.10.2025 (Aktenzeichen: 10 C 1.25) auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verurteilt, ein nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor einer Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen. Im Februar 2026 hat die Deutsche Umwelthilfe bei dem hierfür zuständigen Oberverwaltungsgericht die Vollstreckung beantragt (EUWID 9.2026), weil die Bundesrepublik ihrer Verpflichtung aus dem Urteil nicht nachkomme.

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