Von Gebührenpflichtigem verlegte Leitung kann Bestandteil der Abwasseranlage sein

Beschluss des OVG Lüneburg zum Umfang der öffentlichen Abwasseranlage

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Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage kann auch eine Entwässerungsleitung sein, die ein Gebührenpflichtiger eigenhändig unter einem öffentlichen Weg zur Entwässerung seines Grundstücks verlegt hat. Diese Feststellung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss getroffen (Az.: 9 LA ...

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