Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage kann auch eine Entwässerungsleitung sein, die ein Gebührenpflichtiger eigenhändig unter einem öffentlichen Weg zur Entwässerung seines Grundstücks verlegt hat. Diese Feststellung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss getroffen (Az.: 9 LA ...
Von Gebührenpflichtigem verlegte Leitung kann Bestandteil der Abwasseranlage sein
Beschluss des OVG Lüneburg zum Umfang der öffentlichen Abwasseranlage
Ähnliche Artikel
© 2015 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.