Von NRW erlassene Wasserschutzverordnung kann nicht vom OVG Koblenz geprüft werden

Urteil zu länderübergreifendem Wasserschutzgebiet

|
|

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Normenkontrollantrag eines rheinland-pfälzischen Grundstückeigentümers gegen eine vom nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Köln erlassene Wasserschutzverordnung verworfen. Da die Norm von einer nordrhein-westfälischen Behörde erlassen worden sei, könne ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -