Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Normenkontrollantrag eines rheinland-pfälzischen Grundstückeigentümers gegen eine vom nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Köln erlassene Wasserschutzverordnung verworfen. Da die Norm von einer nordrhein-westfälischen Behörde erlassen worden sei, könne ...
Von NRW erlassene Wasserschutzverordnung kann nicht vom OVG Koblenz geprüft werden
Urteil zu länderübergreifendem Wasserschutzgebiet
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