Vorkommen von Lebewesen genügt nicht für Annahme eines natürlichen Gewässers

VGH: Für behördliche Maßnahme keine konkrete Gefahr erforderlich

|
|

Das Vorkommen von Tieren und Pflanzen reicht für die Annahme eines „natürlichen Gewässers" im Sinne der Badegewässer-Richtlinie nicht aus. Denn die Richtlinie stellt zur Abgrenzung ausschließlich auf eine Verbindung zu einem Oberflächengewässer oder zum Grundwasser ab. Diese Aussage hat der Bayerische ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -