Das Vorkommen von Tieren und Pflanzen reicht für die Annahme eines „natürlichen Gewässers" im Sinne der Badegewässer-Richtlinie nicht aus. Denn die Richtlinie stellt zur Abgrenzung ausschließlich auf eine Verbindung zu einem Oberflächengewässer oder zum Grundwasser ab. Diese Aussage hat der Bayerische ...
Vorkommen von Lebewesen genügt nicht für Annahme eines natürlichen Gewässers
VGH: Für behördliche Maßnahme keine konkrete Gefahr erforderlich
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