Die Rechtsverordnungen der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord über die vorläufige Unterschutzstellung von drei Brunnen im Landkreis Vulkaneifel, die für die Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Gerolstein genutzt werden, sind wirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz....
Vorläufige Unterschutzstellung dreier Brunnen im Kreis Vulkaneifel durch SGD Nord wirksam
OVG Koblenz: Verordnungen können sich auf Wasserhaushaltsgesetz stützen
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