„Vorläufiger Betrieb einer Kleinkläranlage ist Beseitigung ohne Vorreinigung überlegen“

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof gibt vorläufigem Betrieb den Vorzug

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat dem vorläufigen Betrieb einer Kleinkläranlage in einem Wasserschutzgebiet den Vorzug gegenüber einem Zustand gegeben, bei dem das Abwasser bis zu einer endgültigen Entscheidung ohne Vorreinigung über eine abflusslose Grube beseitigt würde. Die Entsorgung des ...

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