Bei der Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren muss die Gebührenkalkulation für Umlagegebühren nach dem Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden Mecklenburg-Vorpommern (GUVG MV) erkennen lassen, für welchen Kalkulationszeitraum sie Geltung beansprucht. Eine bewusste Kostenüberdeckung ...
Wasser- und Bodenverbandsgebühren: Kalkulationszeitraum muss erkennbar sein
Neues Urteil des VG Greifswald erklärt Gebührenbescheid für aufgehoben
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