Die Wasserbehörde muss die erforderlichen Maßnahmen gegen Gewässerverunreinigungen selbst konkret festlegen. Gegebenenfalls kann sie dabei sachverständige Stellen einschalten, heißt es in einem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Az.: 4 ME 66/15 vom 13.07.2015). Von dem Verantwortlichen ...
Wasserbehörde muss Maßnahmen für Gewässersanierung selbst festlegen
OVG: Verantwortlicher muss kein Sanierungskonzept erstellen lassen
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