Die satzungsrechtliche Festlegung von Höchstgeschossflächenzahlen ist nur rechtmäßig, wenn die Vermutung, die Höchstgeschossflächenzahlen könnten erreicht werden, auf für das Satzungsgebiet festgestellten Tatsachen beruht. Das gebietet der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit, heißt es in einem Urteil des ...
Wasserbeitrag: Höchstgeschossflächenzahlen müssen auf ortstypischen Tatsachen beruhen
VGH Hessen hebt Wasserbeitragsbescheid der Stadt Ulrichstein auf
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