Gewässerschutzmaßnahmen im Rahmen von Kooperationen mit der Landwirtschaft, die mit dem Wasserentnahmeentgelt verrechnet werden sollen, müssen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen. Denn durch die Möglichkeit der Verrechnung von Aufwendungen für Maßnahmen zum Schutze des entnommenen Rohwassers sollen ...
Wasserentnahmeentgelt: Verrechnung soll Anreize zu freiwilligen Leistungen schaffen
VG Aachen: Maßnahme muss über gesetzlich Vorgeschriebenes hinausgehen
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