Wassergebühren müssen von sachlich zuständiger Behörde erhoben werden

OVG NRW: Für Gebührenerhebungen Bürgermeister zuständig

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Ein Bescheid über Wasserversorgungsgebühren ist rechtswidrig, wenn er von einer sachlich nicht zuständigen Behörde erlassen worden ist. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss getroffen (Az.: 9 A 2553/11 vom 24.10.2013). Der Bescheid aus dem Januar 2010 war von der ...

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