„Wasserkraftanlage am Eixendorfer Stausee von hohem öffentlichen Interesse“

Bay. VGH lehnt Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab

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Das Fischereirecht nach Art. 1 Abs. 1 BayFiG gewährt gegenüber wasserwirtschaftlichen Veränderungen regelmäßig nur beschränkten Schutz. Es schützt nämlich nur vor solchen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die einen schweren und unerträglichen Eingriff darstellen oder das Fischereirecht in seiner Substanz ...

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