Ein Grundstück ist in der Regel im Hinblick auf die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung dann erschlossen, wenn es an einer Straße liegt, in der ein öffentlicher Kanal verläuft. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht München in einem Urteil getroffen (Aktenzeichen: M 1 K 18.3848 vom 12.11.2019). ...
Wasserleitung zu Hinterliegergrundstück muss für Erschließung gesichert sein
Notleitungsrecht genüge nicht für gesicherte Erschließung
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